Eröffnungsfeier für 2020 ABGESAGT

Auf Kröpper Gemarkung (im Bereich des Stausteinerhofes in Richtung Vinningen) werden insgesamt 2 Windkraftanlagen errichtet. Mit den ersten Bodenbewegungen wurde bereits begonnen. Die Windkraftanlagen, welche den sowieso vorhandenen Wind nutzen und in elektrische Energie umwandeln, werden in der klassischen Bauweise errichtet. Der so nutzbar gemachte Strom durch Wind wird in das Netz eingespeist, was die Ressourcen anderer Energiequellen schont bzw. nach und nach entbehrlich macht.

Natürlich gibt es, wie zu jedem Thema oder jeder Neuerung, auch Gegenstimmen, die sicherlich nicht immer ganz von der Hand zu weisen sind. Aber auch, wenn diese mit ihren Gründen wie die Auswirkungen auf die Tierwelt, das Landschaftsbild sowie Schall- und Schattenemissionen durchaus ihre Daseinsberechtigungen haben, ist unser Dorf mit dieser Investition in die Region zukunftssicher orientiert und in Richtung erneuerbarer Energien gut aufgestellt.

Die Firma Juwi erhielt den Zuschlag für den Auftrag.

Die beiden Ende April/Anfang Mai gegossenen Fundamente sind zwischenzeitlich fertiggestellt. Es wurden sagenhafte ca. 500 Tonnen Stahl verbaut und ca. 1100 qm Beton verarbeitet. Diese Mengen an Materialien sind unvorstellbar. Eine Idee von diesen Größenordnungen bekommt man, wenn man sich einmal die Bilder anschaut und einen Größenvergleich zu den dort befindlichen Personen zieht…es ist einfach Wahnsinn.

Die Fertigstellung ist, dem Zeitplan nach, für Juli und August 2020 geplant. Dies setzt natürlich voraus, dass alle Teile einerseits rechtzeitig fertig gestellt und auch geliefert werden können. Momentan (Stand Mitte Mai) sieht es gut aus, dass im August die beiden Windräder stehen und, zumindest für eine kurze Zeit, die Höchsten in Rheinland-Pfalz sein werden. Der Eröffnung unseres Energieparks steht damit nichts im Wege.

Nachtrag: Die beiden 241m und 220m hohen Windkraftanlagen wurden pünktlich fertig gestellt und im August 2020 in Betrieb genommen. Eine offizielle Eröffnung fand aufgrund der nach wie vor geltenden Beschränkungen nicht statt, soll aber bei Gelegenheit und weitestgehender Normalität nachgeholt werden.