Kröppen
Die Ortschaft mit der heutigen Schreibweise „Kröppen“ liegt mit den Höfen „Stausteinerhof“ und „Einöderwiesenhof“ und seinen rund 700 Einwohnern in Rheinland-Pfalz, unmittelbar an der französischen Grenze im Südwesten von Deutschland zwischen den deutschen Städten Pirmasens und Zweibrücken sowie der französischen Stadt Bitche zwischen Wald, Wiesen und Feldern (zur Karte). Mit einer Fläche von 10,5 km² ist sie dicht hinter Vinningen die flächenmäßig drittgrößte Gemeinde auf der sog. Hackmesserseite. Die älteste nachweisliche Erwähnung von Kröppen stammt aus dem Jahre 1267. In Zusammenhang mit einer Landschenkung an das Kloster Stürzelbronn ist dort der Name „Villa Greppen“ aufgeführt. Das Dorf Kröppen lag im Amt Lemberg der Grafschaft Zweibrücken-Bitche und dort in der gleichnamigen Amtsschultheißerei Kröppen. Unter dem Begriff einer Amtsschultheißerei versteht man ein Gebiet oder eine Personengemeinschaft, die seinem Gebieter/Landsherren/Graf eine gewisse, immer wiederkehrende finanzielle Abgabe schuldig ist.
Das Amt Lemberg und damit auch die Gemeinde Kröppen wurden nach dem Tod des letzten Grafen der Grafschaft Zweibrücken-Bitche im Jahre 1570 der Grafschaft Hanau-Lichtenberg zugeschrieben. Zu Grunde lag hier die Einführung des lutherischen Bekenntnisses, was zu einer Auseinandersetzung mit dem streng römisch-katholischen Herzog von Lothringen führte.
Wiederum nach dem Tod des letzten Grafen der Grafschaft Hanau-Lichtenberg im Jahre 1736 fiel diese Grafschaft nach Hessen-Darmstadt aufgrund der Heirat seiner einzigen Tochter mit dessen Prinzen.
Im Zuge der französischen Revolution fiel dann der linksrheinische Teil der Grafschaft und damit auch das Amt Lemberg mit Kröppen im Jahre 1794 an Frankreich und erst nach Ende der Herrschaft Napoleons zum bayerischen Rheinkreis und damit wieder nach Deutschland.
Bis zum Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens gab es an der Grenze zu Frankreich in Kröppen an den heute noch zu sehenden und inzwischen bewohnten Zollhäusern in der Bitscher Straße Grenzkontrollen des Verkehrs.